Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Video-/Contentproduktionen – Cedric Roeben / RACECAR Media

  1. Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen RACECAR Media (nachfolgend „Videograph“) und gewerblichen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) im Zusammenhang mit Videoproduktionen.

  2. Vertragsschluss & Leistungsbeschreibung
    Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung eines Angebots, eine Auftragsbestätigung oder durch die Terminvereinbarung eines Drehs zustande. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot und kann Kameraarbeit, Schnitt, Nachbearbeitung, Farbkorrektur, Tonmischung sowie auf Wunsch die Herausgabe von Rohmaterial umfassen.

  3. Zahlungsbedingungen
    Die im Angebot und in der Rechnung genannten Beträge sind Endpreise inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig, ausschließlich per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto. Abweichende Zahlungsarten (z. B. PayPal) bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Etwaige Transaktionskosten trägt der Kunde.

  4. Mitwirkungspflichten des Kunden
    Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Genehmigungen, Ansprechpartner, Locations und ggf. Drehgenehmigungen rechtzeitig bereitgestellt werden. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung können den Projektzeitplan verlängern und ggf. Mehrkosten verursachen.

  5. Korrekturschleifen & Zusatzleistungen
    Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist eine Korrekturschleife mit einem Zeitaufwand von bis zu einer Stunde im vereinbarten Preis enthalten. Weitere Änderungswünsche sowie ein Mehraufwand, der über diese Stunde hinausgeht, werden nach tatsächlichem Aufwand gesondert berechnet. Die Herausgabe von Rohmaterial erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung und kann gesondert vergütet werden.

  6. Stornierung & Ausfallregelung
    Bei Terminabsagen durch den Kunden gelten folgende Ausfallpauschalen:

    • bis 7 Kalendertage vor Drehtermin: 50 % des vereinbarten Honorars

    • weniger als 48 Stunden vor Drehtermin: 100 % des vereinbarten Honorars
      Bereits angefallene Kosten (z. B. gebuchte Technik, Reisekosten, Locationmieten) werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

  7. Nutzungsrechte & Urheberrecht
    Der Videograph bleibt Urheber sämtlicher erstellter Inhalte. Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht für die im Angebot definierten Zwecke (z. B. interne Kommunikation, Social Media, Werbung). Weitergehende Nutzungen (z. B. TV-Ausstrahlung, Weiterlizenzierung) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Die Herausgabe offener Projektdateien ist ausgeschlossen, sofern nicht schriftlich vereinbart.

  8. Haftung
    Der Videograph haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei technischen Störungen, höherer Gewalt oder witterungsbedingten Ausfällen wird keine Haftung für Nichterfüllung übernommen. Im Fall von Terminverschiebungen durch solche Ereignisse wird gemeinsam ein Ersatztermin vereinbart.

  9. Datenschutz
    Der Videograph behandelt alle im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit erhaltenen Daten und Aufnahmen vertraulich und im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen.

  10. Schlussbestimmungen
    Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Videographen. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

  11. Referenznennung & Eigenwerbung
    Der Videograph ist berechtigt, die im Rahmen des Projekts erstellten Inhalte oder Ausschnitte daraus zu Eigenwerbungszwecken zu verwenden. Dies gilt insbesondere für die Darstellung auf der eigenen Website, in Präsentationen, auf Social Media oder in Showreels. Der Kunde kann dieser Verwendung jederzeit vorab oder nachträglich schriftlich widersprechen.

  12. Technikeinsatz & Leihequipment
    Der Einsatz von eigenem Equipment (Kamera, Ton, Licht etc.) ist im vereinbarten Honorar enthalten, sofern nicht anders angegeben. Für zusätzlich erforderliche Technik, insbesondere Spezial- oder Leihequipment, die projektbezogen angemietet werden müssen, entstehen gesonderte Kosten, die dem Kunden vorab transparent kommuniziert werden. Bei Defekten oder Ausfällen von Technik während der Produktion haftet der Videograph nur im Falle grober Fahrlässigkeit.

  13. Reisekosten & Spesen
    An- und Abreise zum Drehort sind, sofern nicht anders angegeben, nicht im Grundhonorar enthalten und werden wie folgt berechnet:

    • Fahrtkosten: 0,43 €/km ab Firmensitz [Professor-Müller-Straße 4, 52441 Linnich]

    • Reisekosten (z. B. Bahn, Flug, Mietwagen, Hotel) werden gegen Nachweis weiterberechnet

    • Bei Drehs mit Übernachtung: Spesenpauschale nach den jeweils gültigen steuerlichen Richtlinien

  14. Einsatz Dritter
    Der Videograph ist berechtigt, zur Durchführung der vereinbarten Leistungen qualifizierte Dritte (z. B. Kameraassistenten, Toningenieure, Drohnenpiloten, Cutter) einzusetzen. Die Auswahl erfolgt in enger Absprache mit dem Kunden. Leistungen Dritter können entweder im Gesamtpreis enthalten sein oder separat ausgewiesen und berechnet werden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt diejenige rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Videographen in 52441 Linnich.